Die eidg. Lebensmittelverordnung regelt die Anforderungen, die bezüglich Mikroorganismen und chemischen Inhalts- oder Fremdstoffen an Trinkwasser gestellt werden. Das Trinkwasser muss diesen Anforderungen jederzeit, das heisst unabhängig von den jahreszeitlichen Schwankungen und den zivilisatorischen Aktivitäten, entsprechen. Dazu muss der Schutz dieses wichtigen Lebensmittels vor Verunreinigungen von der Gewinnung im Einzugsgebiet des Quell- oder Grundwassers über den Transport, die Speicherung im Reservoir und die Verteilung im Leitungsnetz gewährleisten sein. Als erforderlicher Stand der Technik gelten für Anlagen zur Trinkwasserversorgung die Regelwerke des Schweizerischen Verbandes des Gas- und Wasserfaches SVGW.
Analysewerte für Aargau
Analysewerte für Mellingen